Dokumente für dominikanische Geburtsumschreibung

Ihr praktischer Leitfaden zu Unterlagen, Apostillen, Übersetzungen und Elternausweisen für die dominikanische Staatsbürgerschaft durch Abstammung.

Die dominikanische Staatsbürgerschaft durch Abstammung beginnt mit der Geburtsumschreibung, also der Eintragung Ihrer ausländischen Geburtsurkunde in das dominikanische Personenstandsregister. In der Praxis können fehlende Apostillen, abgelaufene Cédulas oder Namensabweichungen zu Verzögerungen oder Ablehnung führen.

Mit uns können Sie den gesamten Prozess bequem von zu Hause aus durchlaufen – keine Konsulatsbesuche erforderlich! Wir prüfen Ihren Fall, klären Dokumentenfragen und liefern Ihre neue dominikanische Geburtsurkunde direkt an Ihre Adresse.

Kosten der Dienstleistungen: Geburtsumschreibung US$495 (obligatorisch) • Suche nach Elternakten & Cédula-Zertifizierung US$195 (falls erforderlich) • Originalzertifikate: Kosten variieren je nach Fall


Faksimile einer dominikanischen Geburtsurkunde und Apostille

Offiziell erforderliche Kerndokumente

Laut der Junta Central Electoral sind die für die Transkription vorzulegenden Dokumente:

Checkliste der erforderlichen Unterlagen

  • Ihre Original-Geburtsurkunde im aktuellen Langformat mit Apostille
  • Offizielle spanische Übersetzung der Geburtsurkunde, legalisiert (wir beschaffen diese für Sie)
  • Foto oder Scan der neuesten Personalausweiskarte (Cédula) des dominikanischen Elternteils oder dominikanischer Reisepass, in guter Bildqualität
  • Die dominikanische Geburtsurkunde Ihres dominikanischen Elternteils (nicht zu 100% erforderlich, aber hilfreich, sie bereitzustellen)
  • Foto oder Scan Ihres Reisepasses oder eines anderen aktuellen ausländischen Ausweises (wenn Sie über 15 Jahre alt sind)
Aber es ist wirklich nicht so einfach! Lassen Sie uns aufschlüsseln, was Sie wirklich wissen müssen.

Suchen Sie nach dem großen Bild? Beginnen Sie mit der Übersicht zur dominikanischen Staatsangehörigkeit durch Abstammung. Wenn Sie bereit sind, gehen Sie direkt zur kostenlosen Eignungsprüfung.

Vollständige Dokumentation hilft Verzögerungen zu vermeiden

Bei einer idealen Antragstellung erhalten wir: (1) Ihre apostillierte Geburtsurkunde und (2) klare Fotos beider Seiten der neuesten Cédula Ihres dominikanischen Elternteils. Wenn deren Cédula eine "alte" Cédula ist, die Mitte der 1990er Jahre oder früher ausgestellt wurde, benötigen wir auch die dominikanische Geburtsurkunde Ihres Elternteils.

Wenn die Dokumentation unvollständig ist oder fehlt, hat Ihr Fall eine deutlich höhere Wahrscheinlichkeit, an die Inspektoratsabteilung (Inspectoría) verwiesen zu werden. Dies bedeutet:

  • Erheblich längere Bearbeitungszeit
  • Sie werden in der Regel aufgefordert, an einem Interview teilzunehmen
  • Sie werden möglicherweise gebeten, einen dominikanischen Verwandten für ein Interview zu benennen
  • Zusätzliche Prüfung Ihres Antrags

Wir arbeiten mit Ihnen zusammen, um so viel Dokumentation wie möglich zu beschaffen, um diese Verzögerungen zu minimieren. Die Transkriptionsabteilung prüft jeden Fall nach seinen Vorzügen und versteht, dass vollständige Dokumentation nicht immer erreichbar ist.

Unsicher über das Fortfahren? Die Transkriptionsabteilung bietet einen kostenlosen Vorab-Überprüfungsservice an. Wir können Kopien Ihrer verfügbaren Dokumente zur Bewertung einreichen, bevor wir Ihren Fall offiziell einreichen, um Ihnen Gewissheit zu geben, ob Sie fortfahren sollten.

Wenn Sie keinen Kontakt zu Ihrem dominikanischen Elternteil haben

Wir verstehen, dass das Beschaffen aktueller Cédula-Fotos oder anderer Dokumentation in Fällen von Entfremdung unmöglich sein kann. Die Transkriptionsabteilung berücksichtigt das Fehlen einer Beziehung zwischen Elternteil und Kind bei der Prüfung von Anträgen.

Die Bereitstellung möglichst vollständiger Dokumentation verbessert jedoch erheblich die Wahrscheinlichkeit einer reibungslosen und zeitnahen Genehmigung. Viele Kunden bitten gemeinsame Verwandte um Hilfe beim Beschaffen von Fotos der Vorder- und Rückseite der Cédula des Elternteils.

Wenn Sie bestimmte Dokumente nicht beschaffen können, teilen Sie uns Ihre Situation mit — wir arbeiten mit Ihnen zusammen, um den bestmöglichen Fall mit der Dokumentation vorzubringen, die Sie bereitstellen können.

Wenn beide Ihrer Elternteile dominikanisch sind, reicht die vollständige Dokumentation nur eines Elternteils aus. Teilinformationen zum anderen Elternteil sind akzeptabel und verzögern Ihren Fall nicht.

Ihre Geburtsurkunde

Ihre Geburtsurkunde sollte aktuell sein, sie sollte die Langfassung/vollständige/umfassende Version sein, und sie muss eine Apostille aus Ihrem Geburtsland haben.

Für in den USA geborene Antragsteller

Wenn Sie in den USA geboren wurden, muss der Bundesstaat, in dem Sie geboren wurden, Ihre Geburtsurkunde apostillieren. Wenn Sie Ihre Geburtsurkunde bestellen, kommt sie nicht automatisch mit einer Apostille, daher müssen Sie die Apostille ausdrücklich beantragen. Oft werden US-Geburtsurkunden mit 2 oder 3 angrenzenden Dokumenten wie Legalisierungen versandt, aber diese sind keine Apostille. Eine Apostille ist leicht erkennbar, weil sie normalerweise das Wort „APOSTILLE" in großen Buchstaben oben auf der Seite hat. Fragen Sie uns, wenn Sie unsicher sind, was Sie erhalten haben.

Worauf zu achten ist:

  • Namensvariationen: Dominikanische Eltern haben oft 2-3 Vornamen und 2 Nachnamen. Es ist normal und akzeptabel, wenn Ihre ausländische Geburtsurkunde nur den ersten Vornamen und ersten Nachnamen Ihres Elternteils zeigt. Erhebliche Unstimmigkeiten oder völlig unterschiedliche Namen können jedoch eine Korrektur oder Dokumentation erfordern.
  • Rechtschreibvariationen: Wenn der Name Ihres dominikanischen Elternteils auf Ihrer ausländischen Geburtsurkunde anders geschrieben ist als auf deren dominikanischen Dokumenten, muss Ihre ausländische Geburtsurkunde korrigiert werden, bevor wir mit der Transkription fortfahren können. Namen müssen in allen Dokumenten genau übereinstimmen — selbst geringfügige Rechtschreibunterschiede, die die Aussprache nicht ändern, sind nicht mehr akzeptabel. Teilen Sie uns frühzeitig Fotos Ihrer gesamten Dokumentation mit, damit wir erforderliche Korrekturen identifizieren können.
  • Wenn Ihre Mutter dominikanisch ist und ihr Nachname sich von ihrem Mädchennamen zum Nachnamen Ihres Vaters geändert hat, bevor Sie geboren wurden, benötigen wir eine Original-Heiratsurkunde Ihrer Eltern im Langformat mit Apostille

Bitte teilen Sie uns von Anfang an Fotos Ihrer gesamten Dokumentation mit, damit wir sie prüfen und Hinweise geben können, ob Korrekturen oder zusätzliche Dokumente benötigt werden.

Die Cédula-Personalausweise Ihres dominikanischen Elternteils

Fast alle dominikanischen Erwachsenen haben eine nationale Personalausweiskarte namens Cédula. Wenn verfügbar, müssen wir ein Foto/Scan der neuesten Cédula Ihres dominikanischen Elternteils beifügen, wenn wir den Transkriptionsantrag einreichen.

Cédula-Geschichte:

  • Bis Mitte der 1990er Jahre: „Alte" Cédulas bestanden aus beigefarbenem Karton und waren etwa so groß wie ein Bankkontobuch
  • Seit etwa 1996: „Neue" Cédulas bestehen aus Plastik und haben die Größe einer Kreditkarte. Alle aktuellen Cédulas zeigen ein Ablaufdatum von 2024 und bleiben gültig, bis das neue Cédula-Design Anfang 2026 eingeführt wird.

Warum die neueste Cédula wichtig ist

Wenn Sie uns ein Foto der alten Cédula Ihres dominikanischen Elternteils zur Verfügung stellen und die Inspektoren der Junta im System prüfen und sehen, dass Ihr Elternteil eine neuere Cédula hatte/hat, kann dies zu Verzögerungen oder Anfragen nach aktualisierter Dokumentation führen.

Wir verstehen, dass dies für Kunden, die keinen Kontakt zu ihrem dominikanischen Elternteil haben, sehr herausfordernd sein kann. In solchen Fällen bitten viele gemeinsame Verwandte um Hilfe beim Beschaffen von Fotos der Vorder- und Rückseite der Cédula. Wenn dies unmöglich ist, arbeiten wir mit Ihnen zusammen, um Ihren Fall mit der Dokumentation vorzubringen, die Sie bereitstellen können.

Nachdem Sie die Anforderungen geprüft haben, reichen Sie unser Staatsangehörigkeitsbewertungsformular ein, damit wir Ihre Berechtigung bestätigen und Sie zu Ihrer spezifischen Situation beraten können.

Wenn Sie neu in diesem Thema sind, beginnen Sie mit unserer Übersicht zur dominikanischen Staatsangehörigkeit durch Abstammung.

Häufig gestellte Fragen zur Dokumentation für die Geburtsregistrierung

Welche Version meiner ausländischen Geburtsurkunde ist erforderlich?
Die Langfassung/erweiterte Geburtsurkunde ist erforderlich, kürzlich ausgestellt und mit einer Apostille aus dem Geburtsland legalisiert.
Wie aktuell müssen meine Geburtsurkunde oder Apostille sein?
Es gibt keine Altersgrenze für Dokumente, die bei der Transkription verwendet werden. Solange Ihre Dokumente Apostillen haben, werden sie unabhängig davon akzeptiert, wann sie ausgestellt wurden.
Benötige ich eine beglaubigte spanische Übersetzung?
Ja, nicht-spanische Dokumente müssen von einem zertifizierten Rechtsübersetzer übersetzt und in der DR legalisiert werden. Wir kümmern uns bei Bedarf um Übersetzung/Legalisierung.
Welche Dokumente werden von meinem dominikanischen Elternteil benötigt?
Idealerweise: ein klares Foto/Scan der neuesten Cédula des Elternteils (Vorder- und Rückseite). Wenn deren Cédula eine "alte" Cédula ist (Mitte der 1990er Jahre oder früher ausgestellt), benötigen wir auch die dominikanische Geburtsurkunde des Elternteils. Wir können dominikanische Unterlagen beschaffen, wenn Sie sie nicht haben. Wenn Sie diese Dokumente aufgrund von Entfremdung oder anderen Umständen nicht beschaffen können, wird die Transkriptionsabteilung Ihren Fall basierend auf der Dokumentation prüfen, die Sie bereitstellen können.
Was ist das Inspektorat und warum sollte ich es vermeiden?
Das Inspektorat (Inspectoría) ist eine Abteilung, die Fälle mit unvollständiger Dokumentation oder Unstimmigkeiten prüft. Dorthin verwiesene Fälle erleben deutlich längere Bearbeitungszeiten und erfordern in der Regel ein persönliches Interview. Die Bereitstellung vollständiger Dokumentation im Voraus hilft, diese Verweisung zu vermeiden, obwohl wir verstehen, dass dies nicht immer möglich ist.
Kann ich eine Vorab-Überprüfung meiner Dokumente erhalten?
Ja! Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre verfügbare Dokumentation ausreichend sein wird, bietet die Transkriptionsabteilung einen kostenlosen Vorab-Überprüfungsservice an. Wir können Kopien Ihrer Dokumente zur Bewertung einreichen und Orientierung erhalten, bevor wir Ihren Fall offiziell einreichen. Dies gibt Ihnen Gewissheit, ob Sie fortfahren sollten, und kann helfen, Probleme frühzeitig zu identifizieren.
Warum muss es die „neueste" Cédula sein?
Die JCE überprüft den aktuellen Cédula-Eintrag. Wenn Sie eine ältere, ersetzte Cédula einreichen, während eine neuere existiert, kann die Akte verzögert werden oder zusätzliche Dokumentation erfordern. Wir prüfen und leiten Sie an, um dieses Problem nach Möglichkeit zu vermeiden.
Mein dominikanischer Elternteil ist verstorben — was ist erforderlich?
Eine originale Sterbeurkunde im Langformat mit Apostille, plus verfügbare dominikanische Ausweise oder Geburtsurkunden. Wir können helfen, dominikanische Dokumente zu beschaffen, wenn sie fehlen.
Kann ich beantragen, wenn mein dominikanischer Elternteil verstorben ist, aber mein Großelternteil dominikanisch war?
Ja! Wir können jetzt mit der Transkriptionsabteilung zusammenarbeiten, um Ihren Elternteil posthum als dominikanisch zu erklären. Sobald dies abgeschlossen ist, können Sie Ihre eigene Staatsangehörigkeit durch Abstammung beantragen. Kontaktieren Sie uns, um die spezifischen Anforderungen Ihres Falls zu besprechen.
Benötige ich die Heiratsurkunde meiner Eltern?
Nicht immer. Sie kann erforderlich sein, wenn Ihre dominikanische Mutter ihren Nachnamen aufgrund einer Ehe vor Ihrer Geburt geändert hat, oder um den Familienstand/die Legitimation zu etablieren. Wir beraten Sie und beschaffen sie bei Bedarf (mit Apostille/Übersetzung, wenn ausländisch).
Was ist, wenn Namen oder Daten in verschiedenen Dokumenten nicht übereinstimmen?
Wir untersuchen Unstimmigkeiten und lösen sie durch Urkundenkorrekturen oder eidesstattliche Erklärungen, damit die JCE Ihre Akte akzeptiert. Dominikanische Eltern haben oft 2-3 Vornamen und 2 Nachnamen — es ist akzeptabel, wenn Ihr ausländisches Dokument nur den ersten von jedem zeigt. Allerdings erfordern Rechtschreibvariationen zwischen Ihrer ausländischen Geburtsurkunde und dominikanischen Dokumenten jetzt eine Korrektur. Legen Sie alle Dokumente frühzeitig vor, damit wir Probleme im Voraus erkennen können.
Ich habe meinen Namen rechtlich geändert — muss ich meine Geburtsurkunde aktualisieren?
Ja. Ihre apostillierte Geburtsurkunde und Ihr aktueller Lichtbildausweis müssen denselben Namen zeigen. Wenn Sie Ihren Namen seit der Geburt rechtlich geändert haben, müssen Sie zunächst Ihre Geburtsurkunde in Ihrem Geburtsland aktualisieren, um Ihren aktuellen rechtlichen Namen widerzuspiegeln, bevor wir mit der Transkription fortfahren können. Alternativ können Sie eine offizielle Namensänderungsdokumentation mit Apostille vorlegen.
Mein dominikanischer Vater erscheint als Steven auf meiner US-Geburtsurkunde, aber als Esteban auf seiner dominikanischen Geburtsurkunde und Cédula. Ich vermute, das ist kein Problem, oder? Schließlich sind Esteban und Steven derselbe Name.
Falsch. Für die Anwälte und Inspektoren der Transkriptionsabteilung der Junta Central Electoral in Santo Domingo sind Steven und Esteban zwei unterschiedliche und völlig verschiedene Namen. Es gibt zwei Möglichkeiten, dieses Problem anzugehen:

1) Wenn Ihr Vater seinen Namen offiziell von Esteban zu Steven geändert hat, müssten Sie uns diese Dokumentation zur Verfügung stellen, und das wäre in Ordnung, da wir die Änderung dokumentieren können, würde es keine Probleme geben, wenn wir Ihre Dokumentation bei der Transkriptionsabteilung einreichen.

2) Wenn es ein Tippfehler auf Ihrer Geburtsurkunde war, können Sie einfach beantragen, dass der Name Ihres Vaters von Steven zu Esteban korrigiert wird. In einigen Bundesstaaten ist dies relativ einfach.
Mein Vater erscheint als Nicolás auf seinen dominikanischen Dokumenten, aber als Nicholas (mit H) auf meiner NY-Geburtsurkunde. Es ist nur ein geringfügiger Unterschied, es wird keine Rolle spielen, richtig?
Tatsächlich wird dies eine Korrektur erfordern. Die JCE akzeptiert keine Rechtschreibvariationen mehr zwischen Ihrer ausländischen Geburtsurkunde und dominikanischen Dokumenten — selbst geringfügige Unterschiede, die die Aussprache nicht ändern. Sie müssen Ihre Geburtsurkunde korrigieren, damit sie genau mit den dominikanischen Dokumenten Ihres Vaters übereinstimmt (Nicolás ohne das H), bevor wir mit der Transkription fortfahren können. Wir begleiten Sie durch diesen Korrekturprozess.
Ich habe keinen Kontakt zu meinem dominikanischen Elternteil — kann ich trotzdem beantragen?
Ja. Die Transkriptionsabteilung versteht, dass viele Antragsteller von ihrem dominikanischen Elternteil entfremdet sind. Sie berücksichtigen das Fehlen einer Beziehung bei der Prüfung von Anträgen. Wir arbeiten mit Ihnen zusammen, um so viel Dokumentation wie möglich aus anderen Quellen zu sammeln (wie gemeinsame Verwandte oder dominikanische Regierungsunterlagen). Während vollständige Dokumentation hilft, eine schnellere Bearbeitung sicherzustellen, können Fälle ohne direkte elterliche Zusammenarbeit fortgesetzt werden.
Beide meine Eltern sind dominikanisch, aber ich kann nur einen von ihnen kontaktieren — was soll ich tun?
Wenn beide Ihrer Elternteile dominikanisch sind, reicht die vollständige Dokumentation nur eines Elternteils aus. Teilinformationen zum anderen Elternteil sind akzeptabel und verzögern Ihren Fall nicht. Wir arbeiten mit Ihnen zusammen, um vollständige Informationen für den Elternteil bereitzustellen, auf den Sie zugreifen können.
Kann ich die Staatsangehörigkeit beanspruchen, wenn mein dominikanischer Elternteil auf seine Staatsangehörigkeit verzichtet hat?
Dies erfordert eine sorgfältige Einzelfallprüfung. Kinder, die vor dem Verzicht eines Elternteils geboren wurden, behalten in der Regel die Berechtigung, während diejenigen, die danach geboren wurden, je nach Umständen und Zeitpunkt Einschränkungen haben können. Kontaktieren Sie uns mit Ihrer spezifischen Situation — wir prüfen die Details und beraten Sie über Ihre Berechtigung.
Sind Fotokopien oder Scans akzeptabel?
Wir können Scans vorab prüfen, aber die JCE erfordert originale Personenstandsurkunden (Geburt/Tod/Ehe) mit Apostillen/Legalisierungen für die Einreichung. Wir teilen unsere Versandadresse für Originale mit.
Ich wurde in den Vereinigten Staaten geboren — wie bekomme ich die Apostille?
Die Apostille muss vom Außenminister des Bundesstaates ausgestellt werden, in dem Sie geboren wurden. Sie kommt nicht automatisch mit dem Zertifikat — Sie müssen die Apostille speziell beantragen. Fragen Sie uns, wenn Sie unsicher sind, was Sie erhalten haben.
Benötige ich ein polizeiliches Führungszeugnis (certificado de buena conducta)?
Nein. In der Regel wird kein polizeiliches Führungszeugnis für die Geburtsregistrierung benötigt. Wenn es für einen Folgeschritt erforderlich ist, beraten wir Sie von Fall zu Fall.
Sind ausländische Scheidungs- oder Namensänderungsurteile relevant?
Manchmal. Wenn sich der rechtliche Name eines Elternteils geändert hat (Ehe, Scheidung, Gerichtsbeschluss) oder er mehrere Nachnamen verwendet, benötigen wir möglicherweise diese Beschlüsse mit Apostille und Übersetzung, um Unterlagen für die JCE-Prüfung abzustimmen.
Muss ich meinen eigenen Pass oder Ausweis beifügen?
Wenn Sie 15+ sind, fügen Sie ein Foto/Scan Ihres aktuellen ausländischen Ausweises oder Passes bei, um die Identität zusammen mit Ihrer apostillierten Geburtsurkunde und Übersetzung zu bestätigen.
Können Sie fehlende dominikanische Unterlagen für mich beschaffen?
Ja. Wir beschaffen routinemäßig dominikanische Geburts-, Heirats-, Scheidungs- und Sterbeurkunden und können bei Bedarf historische Archive durchsuchen. Wir bestätigen die Durchführbarkeit und geben im Voraus die Kosten für die Beschaffung an.
Welche Dokumente werden benötigt, wenn ich die doppelte Staatsangehörigkeit für mein Kleinkind erhalten möchte?
  1. Originale apostillierte Geburtsurkunde.
  2. Spanische Übersetzung mit entsprechender Legalisierung.
  3. Elternunterlagen: Kopie der dominikanischen Cédula (Personalausweis) oder Kopie des dominikanischen Reisepasses, beide auf dem neuesten Stand.
  4. Kopie des ausländischen Passes oder gültigen ausländischen Ausweises des Kindes, die erforderlich wird, sobald das Kind über 15 Jahre alt ist.


Diese Seite wurde zuletzt am 28. November 2025 aktualisiert