Dokumente für dominikanische Geburtsumschreibung
Ihr praktischer Leitfaden zu Unterlagen, Apostillen, Übersetzungen und Elternausweisen für die dominikanische Staatsbürgerschaft durch Abstammung.
Die dominikanische Staatsbürgerschaft durch Abstammung beginnt mit der Geburtsumschreibung, also der Eintragung Ihrer ausländischen Geburtsurkunde in das dominikanische Personenstandsregister. In der Praxis können fehlende Apostillen, abgelaufene Cédulas oder Namensabweichungen zu Verzögerungen oder Ablehnung führen.
Mit uns können Sie den gesamten Prozess bequem von zu Hause aus durchlaufen – keine Konsulatsbesuche erforderlich! Wir prüfen Ihren Fall, klären Dokumentenfragen und liefern Ihre neue dominikanische Geburtsurkunde direkt an Ihre Adresse.
Kosten der Dienstleistungen: Geburtsumschreibung US$495 (obligatorisch) • Suche nach Elternakten & Cédula-Zertifizierung US$195 (falls erforderlich) • Originalzertifikate: Kosten variieren je nach Fall
Offiziell erforderliche Kerndokumente
Laut der Website der Junta Central Electoral (JCE) sind für die Umschreibung folgende Unterlagen vorzulegen:
Checkliste der erforderlichen Unterlagen
- Ihr aktuelles Original der Geburtsurkunde in Langfassung mit Apostille
- Beglaubigte spanische Übersetzung der Geburtsurkunde, legalisiert (können wir für Sie veranlassen)
- Foto oder Scan der dominikanischen Ausweiskarte (cédula) oder des dominikanischen Reisepasses des dominikanischen Elternteils, aktuell und mit guter Bildqualität
- Dominikanische Geburtsurkunde des Elternteils (empfohlen, um Verweisungen an das Inspektorat zu vermeiden)
- Foto oder Scan Ihres Reisepasses oder eines anderen gültigen ausländischen Ausweises (wenn Sie 15 Jahre oder älter sind)
Ihnen fehlt zunächst der Überblick? Starten Sie mit unserer Übersicht zur dominikanischen Staatsbürgerschaft durch Abstammung. Wenn Sie bereit sind, geht es hier direkt zur kostenlosen Berechtigungsprüfung.
Vollständige Dokumentation: Vermeiden Sie das Inspektorat
Die Einreichung vollständiger Unterlagen von Anfang an hilft dabei, dass Ihr Antrag im normalen Verfahren bearbeitet wird, ohne Verweisung an die Inspektoratsabteilung.
Ideale Dokumentation:
- Ihre ausländische Geburtsurkunde (Langfassung, apostilliert)
- Neueste Cédula des dominikanischen Elternteils (Vorder- und Rückseite)
- Dominikanische Geburtsurkunde des Elternteils
Sind die Unterlagen unvollständig, besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass der Fall an das Inspektorat verwiesen wird, was bedeutet:
- Deutlich längere Bearbeitungszeiten
- Obligatorisches persönliches Interview mit dem Antragsteller
- Zusätzliche dokumentarische Anforderungen
Die Zusammenarbeit mit uns von Anfang an hilft Ihnen, alle erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen und diese Verzögerungen zu vermeiden.
Wenn beide Elternteile dominikanische Staatsangehörige sind, müssen bei der Antragstellung Unterlagen zu jedem Elternteil vorgelegt werden.
Wir wissen, dass viele Kundinnen und Kunden keinen Kontakt mehr zum dominikanischen Elternteil haben. Manche sind entfremdet und wissen nicht, wie sie ihn/sie erreichen können – das erschwert die Beschaffung der Unterlagen. Trifft das auf Sie zu, sagen Sie uns bitte Bescheid – wir beraten Sie zu möglichen Lösungen. Die Transkriptionsabteilung kann die fehlende Beziehung zwischen Elternteil und Antragsteller berücksichtigen und entsprechende Zugeständnisse machen.
Ihre Geburtsurkunde
Ihre Geburtsurkunde muss aktuell sein, in der Langfassung vorliegen und mit einer Apostille aus Ihrem Geburtsland versehen sein.
Für in den USA geborene Antragsteller
Wenn Sie in den USA geboren wurden, muss der Bundesstaat, in dem Sie geboren wurden, Ihre Geburtsurkunde apostillieren. Die Apostille wird nicht automatisch mitgeliefert – Sie müssen sie ausdrücklich beantragen. Häufig liegen US-Geburtsurkunden 2–3 Zusatzblätter mit Beglaubigungsvermerken bei; das ist keine Apostille. Eine Apostille erkennen Sie leicht am Wort „APOSTILLE" in großen Buchstaben am oberen Seitenrand. Im Zweifel fragen Sie uns gern.
Worauf Sie achten sollten:
- Namen des dominikanischen Elternteils: Es ist normal, dass US-Dokumente nur den ersten Vornamen und ersten Nachnamen zeigen, wenn der Elternteil mehrere Namen hat. Zum Beispiel, wenn der Elternteil "Juan Carlos Pérez Rodríguez" heißt, ist es akzeptabel, dass Ihre ausländische Geburtsurkunde nur "Juan Pérez" zeigt. Größere Diskrepanzen oder Rechtschreibfehler können jedoch Korrekturen erfordern.
- Geringfügige Rechtschreibvarianten: In einigen Fällen können Zugeständnisse für geringfügige Varianten gemacht werden (z.B. "Ylda" vs. "Hilda"). Wir beraten Sie zu jeder spezifischen Situation.
- Wenn Ihre Mutter Dominikanerin ist und vor Ihrer Geburt durch Heirat den Familiennamen Ihres Vaters angenommen hat, benötigen wir eine Original-Heiratsurkunde Ihrer Eltern in Langfassung mit Apostille.
- Vermeiden Sie unscharfe Fotos, Teilausschnitte oder abgelaufene Dokumente; diese Details können die Genehmigung verzögern oder verhindern.
Bitte senden Sie uns von Anfang an Fotos/Scans aller Unterlagen, damit wir sie prüfen und Sie gezielt anleiten können.
Die Cédula-Ausweise Ihres dominikanischen Elternteils
Fast alle dominikanischen Erwachsenen besitzen eine nationale Ausweiskarte, die cédula. Für den Antrag ist es wichtig, dass wir ein Foto/Scan der aktuellsten cédula Ihres dominikanischen Elternteils beifügen.
Zur Entwicklung der cédula:
- Bis in die 1990er-Jahre: „Alte" cédulas bestanden aus beigefarbener Pappe und hatten etwa Sparbuch-Größe.
- Seit ca. 2000: „Neue" cédulas sind aus Plastik im Kreditkartenformat. Alle aktuellen cédulas zeigen ein Ablaufdatum von 2024 und bleiben bis zur Einführung des neuen Cédula-Designs Anfang 2026 gültig.
- Wenn mehrere Versionen im Namen derselben Person existieren, senden Sie immer die neueste.
Häufige Ablehnungsgründe
- Einreichen einer alten cédula, wenn die Person bereits eine neuere Version im JCE-System hat
- Erhebliche Namensabweichungen zwischen Cédula, ausländischer Geburtsurkunde und Übersetzung (obwohl kleinere Varianten akzeptiert werden können)
- Abgelaufene Dokumente oder fehlende Apostillen, wenn erforderlich
Nachdem Sie die Anforderungen geprüft haben, reichen Sie bitte unser Staatsbürgerschafts-Bewertungsformular ein, damit wir Ihre Berechtigung bestätigen können.
Häufiger Ablehnungsgrund
Wenn Sie uns ein Foto einer alten cédula Ihres dominikanischen Elternteils schicken und die Prüfer der JCE im System sehen, dass eine neuere cédula ausgestellt wurde, wird der Antrag abgelehnt.
An die neueste Cédula Ihres Elternteils zu gelangen, kann für viele unserer Kundinnen und Kunden ohne Kontakt zum dominikanischen Elternteil sehr schwierig sein; daher wenden sich viele an gemeinsame Verwandte, um Fotos der Vorder- und Rückseite der Cédula zu erhalten. Wenn es aufgrund der fehlenden Beziehung nicht möglich ist, die Cédula des Elternteils zu erhalten, kann die Transkriptionsabteilung dies berücksichtigen und entsprechende Zugeständnisse machen.
Wenn Sie neu in diesem Thema sind, beginnen Sie mit unserer Übersicht zur dominikanischen Staatsbürgerschaft durch Abstammung.
Häufig gestellte Fragen zur Dokumentation für die Geburtsumschreibung
1) Bei amtlicher Namensänderung bitte Nachweise vorlegen – dann ist die Einreichung unproblematisch.
2) Handelt es sich um einen Schreibfehler in Ihrer Geburtsurkunde, beantragen Sie eine Korrektur (in manchen US-Bundesstaaten relativ einfach).
- Originale apostillierte Geburtsurkunde des Kindes.
- Spanische Übersetzung mit entsprechender Legalisation.
- Unterlagen der Eltern: Kopie der dominikanischen Cédula (ID-Karte) oder Kopie des dominikanischen Reisepasses, jeweils aktuell.
- Kopie des ausländischen Reisepasses oder eines gültigen ausländischen Ausweises des Kindes (ab Vollendung des 15. Lebensjahres erforderlich).
Diese Seite wurde zuletzt am 21. Oktober 2025 aktualisiert