Dokumente für dominikanische Geburtsumschreibung

Ihr praktischer Leitfaden zu Unterlagen, Apostillen, Übersetzungen und Elternausweisen für die dominikanische Staatsbürgerschaft durch Abstammung.

Die dominikanische Staatsbürgerschaft durch Abstammung beginnt mit der Geburtsumschreibung, also der Eintragung Ihrer ausländischen Geburtsurkunde in das dominikanische Personenstandsregister. In der Praxis können fehlende Apostillen, abgelaufene Cédulas oder Namensabweichungen zu Verzögerungen oder Ablehnung führen.

Mit uns können Sie den gesamten Prozess bequem von zu Hause aus durchlaufen – keine Konsulatsbesuche erforderlich! Wir prüfen Ihren Fall, klären Dokumentenfragen und liefern Ihre neue dominikanische Geburtsurkunde direkt an Ihre Adresse.

Kosten der Dienstleistungen: Geburtsumschreibung US$495 (obligatorisch) • Suche nach Elternakten & Cédula-Zertifizierung US$195 (falls erforderlich) • Originalzertifikate: Kosten variieren je nach Fall


Faksimile einer dominikanischen Geburtsurkunde und Apostille

Offiziell erforderliche Kerndokumente

Laut der Website der Junta Central Electoral (JCE) sind für die Umschreibung folgende Unterlagen vorzulegen:

Checkliste der erforderlichen Unterlagen

  • Ihr aktuelles Original der Geburtsurkunde in Langfassung mit Apostille
  • Beglaubigte spanische Übersetzung der Geburtsurkunde, legalisiert (können wir für Sie veranlassen)
  • Foto oder Scan der dominikanischen Ausweiskarte (cédula) oder des dominikanischen Reisepasses des dominikanischen Elternteils, aktuell und mit guter Bildqualität
  • Dominikanische Geburtsurkunde des Elternteils (empfohlen, um Verweisungen an das Inspektorat zu vermeiden)
  • Foto oder Scan Ihres Reisepasses oder eines anderen gültigen ausländischen Ausweises (wenn Sie 15 Jahre oder älter sind)
Aber so einfach ist es nicht! Schauen wir uns an, was Sie wirklich wissen müssen.

Ihnen fehlt zunächst der Überblick? Starten Sie mit unserer Übersicht zur dominikanischen Staatsbürgerschaft durch Abstammung. Wenn Sie bereit sind, geht es hier direkt zur kostenlosen Berechtigungsprüfung.

Vollständige Dokumentation: Vermeiden Sie das Inspektorat

Die Einreichung vollständiger Unterlagen von Anfang an hilft dabei, dass Ihr Antrag im normalen Verfahren bearbeitet wird, ohne Verweisung an die Inspektoratsabteilung.

Ideale Dokumentation:

  1. Ihre ausländische Geburtsurkunde (Langfassung, apostilliert)
  2. Neueste Cédula des dominikanischen Elternteils (Vorder- und Rückseite)
  3. Dominikanische Geburtsurkunde des Elternteils

Sind die Unterlagen unvollständig, besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass der Fall an das Inspektorat verwiesen wird, was bedeutet:

  • Deutlich längere Bearbeitungszeiten
  • Obligatorisches persönliches Interview mit dem Antragsteller
  • Zusätzliche dokumentarische Anforderungen

Die Zusammenarbeit mit uns von Anfang an hilft Ihnen, alle erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen und diese Verzögerungen zu vermeiden.

Wenn beide Elternteile dominikanische Staatsangehörige sind, müssen bei der Antragstellung Unterlagen zu jedem Elternteil vorgelegt werden.

Wir wissen, dass viele Kundinnen und Kunden keinen Kontakt mehr zum dominikanischen Elternteil haben. Manche sind entfremdet und wissen nicht, wie sie ihn/sie erreichen können – das erschwert die Beschaffung der Unterlagen. Trifft das auf Sie zu, sagen Sie uns bitte Bescheid – wir beraten Sie zu möglichen Lösungen. Die Transkriptionsabteilung kann die fehlende Beziehung zwischen Elternteil und Antragsteller berücksichtigen und entsprechende Zugeständnisse machen.

Ihre Geburtsurkunde

Ihre Geburtsurkunde muss aktuell sein, in der Langfassung vorliegen und mit einer Apostille aus Ihrem Geburtsland versehen sein.

Für in den USA geborene Antragsteller

Wenn Sie in den USA geboren wurden, muss der Bundesstaat, in dem Sie geboren wurden, Ihre Geburtsurkunde apostillieren. Die Apostille wird nicht automatisch mitgeliefert – Sie müssen sie ausdrücklich beantragen. Häufig liegen US-Geburtsurkunden 2–3 Zusatzblätter mit Beglaubigungsvermerken bei; das ist keine Apostille. Eine Apostille erkennen Sie leicht am Wort „APOSTILLE" in großen Buchstaben am oberen Seitenrand. Im Zweifel fragen Sie uns gern.

Worauf Sie achten sollten:

  • Namen des dominikanischen Elternteils: Es ist normal, dass US-Dokumente nur den ersten Vornamen und ersten Nachnamen zeigen, wenn der Elternteil mehrere Namen hat. Zum Beispiel, wenn der Elternteil "Juan Carlos Pérez Rodríguez" heißt, ist es akzeptabel, dass Ihre ausländische Geburtsurkunde nur "Juan Pérez" zeigt. Größere Diskrepanzen oder Rechtschreibfehler können jedoch Korrekturen erfordern.
  • Geringfügige Rechtschreibvarianten: In einigen Fällen können Zugeständnisse für geringfügige Varianten gemacht werden (z.B. "Ylda" vs. "Hilda"). Wir beraten Sie zu jeder spezifischen Situation.
  • Wenn Ihre Mutter Dominikanerin ist und vor Ihrer Geburt durch Heirat den Familiennamen Ihres Vaters angenommen hat, benötigen wir eine Original-Heiratsurkunde Ihrer Eltern in Langfassung mit Apostille.
  • Vermeiden Sie unscharfe Fotos, Teilausschnitte oder abgelaufene Dokumente; diese Details können die Genehmigung verzögern oder verhindern.

Bitte senden Sie uns von Anfang an Fotos/Scans aller Unterlagen, damit wir sie prüfen und Sie gezielt anleiten können.

Die Cédula-Ausweise Ihres dominikanischen Elternteils

Fast alle dominikanischen Erwachsenen besitzen eine nationale Ausweiskarte, die cédula. Für den Antrag ist es wichtig, dass wir ein Foto/Scan der aktuellsten cédula Ihres dominikanischen Elternteils beifügen.

Zur Entwicklung der cédula:

  • Bis in die 1990er-Jahre: „Alte" cédulas bestanden aus beigefarbener Pappe und hatten etwa Sparbuch-Größe.
  • Seit ca. 2000: „Neue" cédulas sind aus Plastik im Kreditkartenformat. Alle aktuellen cédulas zeigen ein Ablaufdatum von 2024 und bleiben bis zur Einführung des neuen Cédula-Designs Anfang 2026 gültig.
  • Wenn mehrere Versionen im Namen derselben Person existieren, senden Sie immer die neueste.

Häufige Ablehnungsgründe

  • Einreichen einer alten cédula, wenn die Person bereits eine neuere Version im JCE-System hat
  • Erhebliche Namensabweichungen zwischen Cédula, ausländischer Geburtsurkunde und Übersetzung (obwohl kleinere Varianten akzeptiert werden können)
  • Abgelaufene Dokumente oder fehlende Apostillen, wenn erforderlich

Nachdem Sie die Anforderungen geprüft haben, reichen Sie bitte unser Staatsbürgerschafts-Bewertungsformular ein, damit wir Ihre Berechtigung bestätigen können.

Häufiger Ablehnungsgrund

Wenn Sie uns ein Foto einer alten cédula Ihres dominikanischen Elternteils schicken und die Prüfer der JCE im System sehen, dass eine neuere cédula ausgestellt wurde, wird der Antrag abgelehnt.

An die neueste Cédula Ihres Elternteils zu gelangen, kann für viele unserer Kundinnen und Kunden ohne Kontakt zum dominikanischen Elternteil sehr schwierig sein; daher wenden sich viele an gemeinsame Verwandte, um Fotos der Vorder- und Rückseite der Cédula zu erhalten. Wenn es aufgrund der fehlenden Beziehung nicht möglich ist, die Cédula des Elternteils zu erhalten, kann die Transkriptionsabteilung dies berücksichtigen und entsprechende Zugeständnisse machen.

Wenn Sie neu in diesem Thema sind, beginnen Sie mit unserer Übersicht zur dominikanischen Staatsbürgerschaft durch Abstammung.

Häufig gestellte Fragen zur Dokumentation für die Geburtsumschreibung

Welche Version meiner ausländischen Geburtsurkunde ist erforderlich?
Erforderlich ist die vollständige/erweiterte Geburtsurkunde, kürzlich ausgestellt und mit einer Apostille aus dem Geburtsland versehen.
Wie aktuell müssen meine Geburtsurkunde oder Apostille sein?
Eine kürzliche Ausstellung (häufig innerhalb von 6–12 Monaten) wird empfohlen. Ist Ihre Urkunde älter, prüfen wir die Akzeptanz oder raten zu einer Neuausstellung.
Benötige ich eine beglaubigte spanische Übersetzung?
Ja. Nicht spanischsprachige Dokumente müssen von einem beeidigten/gerichtlich ermächtigten Übersetzer ins Spanische übertragen und in der Dominikanischen Republik legalisiert werden. Wir übernehmen Übersetzung und Legalisation bei Bedarf.
Welche Dokumente werden von meinem dominikanischen Elternteil benötigt?
Ein klarer Foto-/Scan der neuesten Cédula des Elternteils (Vorder- und Rückseite) oder des dominikanischen Reisepasses. Idealerweise auch die dominikanische Geburtsurkunde des Elternteils, um Verweisungen an das Inspektorat zu vermeiden. Fehlende dominikanische Unterlagen können wir beschaffen.
Warum muss es die „neueste" Cédula sein?
Die Junta Central Electoral (JCE) prüft den aktuellen Cédula-Eintrag. Wird eine ältere, bereits ersetzte Cédula eingereicht, obwohl eine neuere existiert, kann der Antrag abgelehnt werden. Wir prüfen dies vorab und leiten Sie an, um Probleme zu vermeiden.
Mein dominikanischer Elternteil ist verstorben – was ist erforderlich?
Eine originale vollständige Sterbeurkunde mit Apostille sowie verfügbare dominikanische Ausweise oder Geburtsunterlagen. Fehlende Dokumente können wir nachrecherchieren und beschaffen.
Benötige ich die Heiratsurkunde meiner Eltern?
Nicht immer. Erforderlich kann sie sein, wenn Ihre dominikanische Mutter vor Ihrer Geburt aufgrund der Eheschließung den Familiennamen geändert hat, oder zur Feststellung des Familienstands/der Legitimation. Wir beraten dazu und beschaffen sie bei Bedarf (mit Apostille und ggf. Übersetzung).
Was ist, wenn Namen oder Daten in verschiedenen Dokumenten nicht übereinstimmen?
Es ist normal, dass US-Dokumente nur den ersten Vornamen und ersten Nachnamen des Elternteils zeigen, wenn dieser mehrere Namen hat. Zum Beispiel kann "Juan Carlos Pérez Rodríguez" in ausländischen Dokumenten als "Juan Pérez" erscheinen, und das ist akzeptabel. In einigen Fällen können Zugeständnisse für geringfügige Rechtschreibvarianten gemacht werden (z.B. "Ylda" vs. "Hilda"). Bei größeren Diskrepanzen prüfen wir diese und beheben sie mittels Urkundenkorrekturen oder eidesstattlicher Erklärungen, damit die JCE Ihren Antrag akzeptiert. Reichen Sie alle Dokumente frühzeitig ein, damit wir Probleme rechtzeitig erkennen können.
Mein Vater steht als Steven auf meiner US-Geburtsurkunde, aber als Esteban auf seiner dominikanischen Geburtsurkunde und Cédula. Ist das ein Problem?
Ja, dies ist eine erhebliche Diskrepanz. Für die Juristinnen/Juristen und Prüferinnen/Prüfer der Abteilung für Transkriptionen der JCE sind „Steven" und „Esteban" zwei unterschiedliche Namen. Zwei Wege:

1) Bei amtlicher Namensänderung bitte Nachweise vorlegen – dann ist die Einreichung unproblematisch.

2) Handelt es sich um einen Schreibfehler in Ihrer Geburtsurkunde, beantragen Sie eine Korrektur (in manchen US-Bundesstaaten relativ einfach).
Auf dominikanischen Dokumenten heißt er Nicolás, auf meiner Geburtsurkunde des Bundesstaats New York (NY) Nicholas. Zählt dieser kleine Unterschied?
Ja. Diese erhebliche Rechtschreibdifferenz erfordert eine Korrektur Ihrer Geburtsurkunde, oder Sie müssen die entsprechenden Nachweise für eine Namensänderung vorlegen, falls zutreffend.
Sind Fotokopien oder Scans akzeptabel?
Für die Vorprüfung genügen Scans. Für die Einreichung verlangt die JCE jedoch Originale der Personenstandsurkunden (Geburt/Tod/Heirat) mit Apostille/Legalisierungen. Die Versandadresse für Originale teilen wir Ihnen mit.
Ich wurde in den Vereinigten Staaten geboren – wie erhalte ich die Apostille?
Die Apostille wird vom Secretary of State des US-Bundesstaats ausgestellt, in dem Sie geboren wurden. Sie wird nicht automatisch mitgesendet – Sie müssen sie ausdrücklich anfordern. Fragen Sie uns, wenn Sie unsicher sind, was Sie erhalten haben.
Benötige ich ein polizeiliches Führungszeugnis (papel de buena conducta)?
Nein. Für die Geburtsumschreibung ist ein Führungszeugnis in der Regel nicht erforderlich. Sollte ein Folgeschritt es verlangen, beraten wir Sie im Einzelfall.
Sind ausländische Scheidungs- oder Namensänderungsbeschlüsse relevant?
Mitunter ja. Wenn sich der rechtliche Name eines Elternteils geändert hat (Heirat, Scheidung, Gerichtsbeschluss) oder mehrere Nachnamen geführt werden, benötigen wir ggf. die entsprechenden Beschlüsse mit Apostille und Übersetzung, um die Aktenlage für die JCE abzugleichen.
Muss ich meinen eigenen Pass oder Ausweis beifügen?
Wenn Sie 15 Jahre oder älter sind, fügen Sie bitte einen klaren Foto-/Scan Ihres aktuellen ausländischen Ausweises oder Reisepasses hinzu – zusammen mit Ihrer apostillierten Geburtsurkunde und Übersetzung.
Können Sie fehlende dominikanische Unterlagen für mich beschaffen?
Ja. Wir beschaffen routinemäßig dominikanische Geburts-, Heirats-, Scheidungs- und Sterbeurkunden und recherchieren bei Bedarf in historischen Archiven. Wir bestätigen die Machbarkeit und informieren vorab über etwaige Beschaffungskosten.
Welche Unterlagen sind erforderlich, wenn ich für mein minderjähriges Kind die doppelte Staatsangehörigkeit beantragen möchte?
  1. Originale apostillierte Geburtsurkunde des Kindes.
  2. Spanische Übersetzung mit entsprechender Legalisation.
  3. Unterlagen der Eltern: Kopie der dominikanischen Cédula (ID-Karte) oder Kopie des dominikanischen Reisepasses, jeweils aktuell.
  4. Kopie des ausländischen Reisepasses oder eines gültigen ausländischen Ausweises des Kindes (ab Vollendung des 15. Lebensjahres erforderlich).

Diese Seite wurde zuletzt am 21. Oktober 2025 aktualisiert