Dominikanische Staatsbürgerschaft durch Abstammung – Wir übernehmen den gesamten Prozess

Im Ausland geboren mit einem dominikanischen Elternteil? Dann haben Sie wahrscheinlich Anspruch auf die dominikanische Staatsbürgerschaft – und wir übernehmen für Sie den gesamten Registrierungsprozess Ihrer dominikanischen Geburtsurkunde.

Beim Dominikanischen Urkundenservice helfen wir dominikanischstämmigen Menschen aus Europa, den USA und anderen Regionen, sich mit ihren Wurzeln zu verbinden, indem wir ihnen ihre offizielle dominikanische Geburtsurkunde beschaffen – legal, schnell und zu einem fairen Preis.

Warum die dominikanische Staatsbürgerschaft beantragen?

  • Recht, in der Dominikanischen Republik zu leben, zu arbeiten und zu studieren
  • Möglichkeit, eine dominikanische Cédula und einen Reisepass zu beantragen
  • Doppelte Staatsangehörigkeit – keine Aufgabe der bisherigen Nationalität erforderlich
  • Option, die dominikanische Staatsangehörigkeit an Ihre Kinder weiterzugeben
  • Stärkere Verbindung zu Ihrer Herkunft, Kultur und Ihrem familiären Erbe

Dieser dominikanische Reisepass könnte Ihnen gehören, sobald wir Ihre dominikanische Geburtsurkunde für Sie beschafft haben.

Wer ist berechtigt?

Nach dominikanischem Recht ist jede im Ausland geborene Person mit einem dominikanischen Elternteil (Mutter oder Vater) berechtigt, die dominikanische Staatsangehörigkeit durch Abstammung zu beantragen.

Auch wenn Ihr dominikanischer Elternteil nicht mehr lebt oder Ihre Unterlagen nicht auf Spanisch vorliegen, können wir Ihnen dennoch helfen. Wir haben bereits Hunderte solcher Fälle erfolgreich bearbeitet.

So funktioniert unser Service

Wir übernehmen für Sie den gesamten Prozess der Registrierung Ihrer ausländischen Geburt im dominikanischen Personenstandsregister und besorgen Ihre dominikanische Geburtsurkunde. Sobald dieser Schritt abgeschlossen ist, können Sie Ihre dominikanische Cédula (Ausweis) und Ihren Reisepass eigenständig beantragen.

Das erledigen wir für Sie:

  1. Einreichung der Unterlagen
    Sie senden uns: 
    • Die originale vollformulierte Geburtsurkunde aus Ihrem Geburtsland, ordnungsgemäß apostilliert (Versand per DHL oder an unsere Adresse in Miami)
    • Eine Kopie der Cédula, des dominikanischen Reisepasses oder der Geburtsurkunde Ihres dominikanischen Elternteils (Wenn Sie keine Kopie der Cédula Ihres dominikanischen Elternteils haben, können wir gegen Aufpreis eine beglaubigte Bestätigung von der „Oficina de la Cédula Vieja“ in Santo Domingo einholen, die als Nachweis genügt)
    • Falls Ihr dominikanischer Elternteil verstorben ist, senden Sie uns bitte eine originale vollformulierte Sterbeurkunde mit Apostille.
  2. Übersetzung (falls erforderlich)
    Falls Ihre Geburtsurkunde in einer anderen Sprache als Spanisch vorliegt, lassen wir sie von einem amtlich anerkannten juristischen Übersetzer in der Dominikanischen Republik übersetzen.
  3. Einreichung beim Standesamt
    Wir stellen den offiziellen Antrag auf Transkription Ihrer ausländischen Geburt im dominikanischen Register.
  4. Auslieferung der Urkunden
    Innerhalb weniger Wochen senden wir Ihnen zwei originale dominikanische Geburtsurkunden in Langform mit Apostille zu – bereit zur Vorlage bei der Beantragung Ihrer Cédula und Ihres Reisepasses.

Wichtig: Was passiert nach Erhalt Ihrer Geburtsurkunde?

Sobald wir Ihnen Ihre dominikanische Geburtsurkunde zugestellt haben, endet unsere Dienstleistung.

Die Beantragung Ihrer Cédula und Ihres Reisepasses muss persönlich erfolgen – entweder in der Dominikanischen Republik oder bei einem dominikanischen Konsulat im Ausland, da beide Verfahren Fingerabdrücke und ein biometrisches Foto erfordern.

Falls Sie sich in der Dominikanischen Republik aufhalten und Unterstützung beim Besuch der Junta Central Electoral (JCE) zur Beantragung Ihrer Cédula wünschen, kann unser Team Sie gerne begleiten und vor Ort unterstützen.

Wie viel kostet es?

Unser Komplettservice – inklusive der 2 neuen dominikanischen Geburtsurkunden in Langform, Übersetzung, Registrierung und Apostille – kostet nur 495 €.

Keine versteckten Gebühren. Keine Komplikationen. Nur Ergebnisse.

Häufig gestellte Fragen

Wer hat Anspruch auf die dominikanische Staatsbürgerschaft durch Abstammung?

Jede außerhalb der Dominikanischen Republik geborene Person mit mindestens einem dominikanischen Elternteil. Sie benötigen Dokumente, die dies belegen, und wir kümmern uns um die Einreichung der Unterlagen in der Dominikanischen Republik.

Muss ich meine derzeitige Staatsbürgerschaft aufgeben?

Nein. Die Dominikanische Republik erkennt die doppelte Staatsbürgerschaft an. Sie können Ihre aktuelle Staatsangehörigkeit behalten und trotzdem die Rechte der dominikanischen Staatsbürgerschaft genießen.

Wie lange dauert der Prozess?

Die meisten Fälle sind innerhalb weniger Wochen abgeschlossen, einschließlich Registrierung, Übersetzung und Apostille.

Kann ich auch die dominikanische Staatsbürgerschaft für mein Kind beantragen?

Ja. Wenn Ihr Kind außerhalb der Dominikanischen Republik geboren wurde und Sie dominikanischer Staatsbürger sind, können wir die Geburt Ihres Kindes registrieren und die dominikanische Geburtsurkunde beantragen.

Helfen Sie auch bei der Beantragung der Cédula oder des Reisepasses?

Wir übernehmen keine Anträge auf eine Cédula oder einen Reisepass, da diese persönlich beantragt werden müssen. Gerne begleiten wir jedoch unsere Kunden in der Dominikanischen Republik zur Junta Central Electoral (JCE), wenn sie ihre Cédula vor Ort beantragen möchten.

Bereit, Ihre dominikanische Staatsbürgerschaft zu beantragen?

Wir haben Kunden aus den USA, Europa und weltweit geholfen, ihre dominikanischen Wurzeln wiederzuentdecken

Gehen Sie den nächsten Schritt und prüfen Sie jetzt Ihre Anspruchsberechtigung auf die dominikanische Staatsbürgerschaft.